Keine Haftung des „Stehpinklers“ für Schäden am Boden
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2015- 21 S 13 / 15 Das Landgericht Düsseldorf hatte in einem interessanten Fall darüber zu entscheiden, ob ein Mieter, welcher regelmäßig im Stehen urinierte, für Bodenschäden rund um das WC der Mietwohnung haftet. Das WC im Bad war von Marmorboden umgeben, der besonders empfindlich auf Säure reagierte. Im Prozess hat sich herausgestellt, dass die Säureschäden am Marmorboden davon herrühren mussten, dass der Mieter regelmäßig im Stehen
Mietminderung auch bei Nutzungsentschädigung?
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.5.2015 - XII ZR 66 / 13
Der Bundesgerichtshof hat in dem vorbezeichneten Urteil die Frage geklärt, ob einer Minderung des Mietzinses bei einer verspäteten Rückgabe der Mietsache, welche eine Nutzungsentschädigung nach § 546 Abs. 8 BGB auslöst, möglich ist. Es kommen immer wieder Fälle vor in denen ein Mieter die Mietsache trotz Beendigung des Mietverhältnisses einfach nicht zurückgibt.
In diesen Fällen erhält der Vermieter nach § 546a Abs.