Zugewinnausgleich bei erheblichem Vermögenszuwachs nach langer Trennung
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.10.2013 - XII ZB 277/12 Ehepaare die nichts Anderes vereinbart haben leben in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Wird die Ehe durch Scheidung aufgelöst findet ein sog. Zugewinnausgleich statt, d.h. dass bei jedem Ehepartner geprüft wird wie viel Vermögen bei Eheschließung vorhanden war und wie viel Vermögen zum Zeitpunkt zu dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner vom Gericht zugestellt wird, vorhanden ist. Die Differenz dieser
Zugewinnausgleich im Falle der Scheidung
Dieser Kurzbeitrag soll erläutern, was unter dem sogenannten Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung zu verstehen ist. Der Zugewinnausgleich ist die Folge einer Scheidung von Ehegatten, welche im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist der Normalfall, wenn nichts Abweichendes von den Ehegatten vereinbart wurde (§1363 BGB) Der Zugewinnausgleich kann dadurch herbeigeführt werden, dass ein Ehegatte den an