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RA Heinz Köller
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Rechtsanwalt Heinz Köller (geb. 1954) studierte Rechtswissenschaften in Saarbrücken und Göttingen.
Nach der Ablegung des 1. Staatsexamens in Göttingen
erfolgte die Referendarausbildung am Oberlandesgericht Zweibrücken.
Im Anschluss an das 2. Staatsexamen erfolgte 1983 die Zulassung als Rechtsanwalt.
Rechtsanwalt Heinz Köller ist seit 1986 Fachanwalt für Steuerrecht und seit 2001 Fachanwalt für Familienrecht.
Interessenschwerpunkte sind weiterhin Verkehrsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und allgemeines Zivilrecht.
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