BGH: "Halterhaftung" bei Falschparken!
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.3. 2016, V ZR 102/15
In unserem Beitrag vom 28.6.2015 haben wir bereits dargelegt, dass Falschparker (auf privatem Grund) grundsätzlich verpflichtet sind die Kosten eines Abschleppvorgangs zu ersetzen.
Parkt ein Autofahrer widerrechtlich und schuldhaft auf fremdem Eigentum, so ist er grundsätzlich zum Schadenersatz aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 858 BGB verpflichtet (verbotene Eigenmacht).
Schadensersatzansprüche erfordern jedoch grundsätzli