Haftungsumfang bei privatem Halteverbot
Bundesgerichtshof, Urteil vom 4.7.2014 – V ZR 229/13 Es kommt häufig vor, dass eine Privatperson auf einem Kundenparkplatz widerrechtlich parkt (z.B. weil die Person schlicht kein Kunde ist), daher auf Veranlassung des Eigentümers des Parkplatzes abgeschleppt wird und sodann die Abschleppkosten tragen soll. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass in der widerrechtlichen Nutzung eines Parkplatzes/Kundenparkplatzes eine sogenannte verbotene Eigenmacht gemäß §858 BGB zu sehe