Kein Haftungsprivileg beim Blumengießen
OLG Hamm, Urteil vom 17.11.2015, 9 U 26/15 In einem guten nachbarschaftlichen bzw. freundschaftlichen Verhältnis kommt es bekanntlich gerne einmal vor, dass der Eine dem Anderen in Not- und Ausnahmesituationen aushilft. Insbesondere wenn jemand in Urlaub fährt oder unvorhergesehen einmal ins Krankenhaus muss, übernehmen Nachbarn und/oder Freunde unentgeltlich häufig die Gartenpflege, schauen im Haus nach dem Rechten, leeren den Briefkasten, füttern Haustiere usw. Umso schöner